Der Energieausweis gemäß Gebäuderichtlinie 2002/91/EG soll die energetische Qualität von Gebäuden transparent machen und so die Nachfrage nach energieeffizienten Gebäuden anregen. Umfassende Systeme zur Beschreibung, Bewertung und Zertifizierung von Gebäuden werden im Gegensatz zum gesetzlich verpflichtenden Energieausweis freiwillig angewendet: sie bewerten neben der Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energieträger auch die Umweltfreundlichkeit von Baustoffen, die Qualität der Raumluft, den Nutzerkomfort, den ressourceneffizienten Materialeinsatz und weitere Kriterien.
Die Verbesserung der Energieeffizienz und weiterer Gebäudeeigenschaften führen zur Erhöhung der Gebäudequalität insgesamt. Zumindest im Energiebereich wird sich der Standard rasch verbessern, weil die Bauordnungen für die Implementierung der Gebäuderichtlinie novelliert werden mussten und seit 2008 energetische Mindestwerte sowohl für Heizen, wie auch für Kühlen vorgeschrieben sind. Die Verbesserung in anderen Bereichen, zB Reduktion von Belastungen durch die verwendeten Materialien, wird langsamer ablaufen: mit den freiwilligen Systemen zur Beschreibung, Bewertung und Zertifizierung von Gebäuden soll Bewusstsein für weitere Qualitätsparameter geschaffen und so die Nachfrage nach Immobilien mit diesen Qualitäten angeregt werden.
Fest steht, dass der Immobilienmarkt in Veränderung begriffen ist. In der Schweiz, in Deutschland und in den USA durchgeführte Studien zeigen bereits, dass energieeffiziente Gebäude am Markt honoriert werden. Mit den technischen Veränderungen am Gebäudesektor und den Vorgaben der EU hinsichtlich Energieversorgungssicherheit und Ressourcenschonung gewinnt das Tätigkeitsfeld der Immobilienwertermittler an Komplexität. Das Qualitätskriterium „Energieeffizienz“ hat bereits jetzt Auswirkungen auf den Immobilienwert und muss daher in der Wertermittlung Berücksichtigung finden. Dies gilt auch für in der Zukunft liegende Risiken, sofern sie bereits bekannt sind.
Dieser Leitfaden bietet eine Hilfestellung zum Umgang mit gebäudespezifischen Informationen zu Energieeffizienz und anderen Gebäudequalitäten in der Wertermittlung. Als Datenquellen werden der Energieausweis gemäß EAVG und freiwillige Systeme zur Beschreibung, Bewertung und Zertifizierung von Gebäuden (hier beispielhaft TQB) herangezogen.